BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Wolfsburg – bis zu 20 %

Alte Fenster aus den 50er–70er-Jahren in Wolfsburg gegen geförderte, energieeffiziente Modelle tauschen. Wir koordinieren den EEE und stellen den Antrag vor Auftrag – vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Wolfsburg – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Wolfsburg

Warum sich die Fensterförderung in Wolfsburg besonders lohnt

Wolfsburg verfügt über einen außergewöhnlich großen, konzentrierten Gebäudebestand aus den 50er- bis 70er-Jahren – Stadtteile wie Detmerode und Westhagen sind dafür typisch. Viele dieser Wohnungen und Häuser tragen noch ihre ursprünglichen Fenster mit schwachen U-Werten, was Heizkosten und Energieverluste in die Höhe treibt. Genau dort amortisiert sich ein Fenstertausch schnell, und die BAFA-Förderung wird in Wolfsburg bislang erstaunlich selten beworben – ein Vorteil, den informierte Eigentümer nutzen können. VL-Innovativbau nimmt Ihnen den gesamten Förderweg ab: Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, achten auf das richtige Antrags-Timing (Antrag vor Auftrag) und montieren Ihre neuen Fenster mit Uw ≤ 0,95 fachgerecht nach RAL. So sichern Sie sich maximalen Zuschuss, niedrigere Heizkosten und mehr Wohnkomfort – vorbehaltlich Förderzusage.

Zur Fenster-Seite für Wolfsburg
Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Sie erhalten 15 % BAFA-Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 % auf die förderfähigen Kosten (bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €). Voraussetzung ist u. a. ein Uw ≤ 0,95 – alles vorbehaltlich Förderzusage.

Gerade dort. Alte Fenster aus dieser Bauzeit haben oft sehr hohe Wärmeverluste, sodass neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 die Heizkosten deutlich senken. In Verbindung mit dem BAFA-Zuschuss amortisiert sich die Maßnahme entsprechend schneller – vorbehaltlich Förderzusage.

Der Energieeffizienz-Experte (EEE) ist für die BAFA-Förderung zwingend; er bestätigt die fachliche Umsetzung und kann den iSFP für den höheren Zuschuss erstellen. VL-Innovativbau koordiniert den EEE für Sie, leistet aber selbst keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kostenlose Förderberatung

Förderberatung für Ihre Fenster in Wolfsburg

Wir prüfen kostenlos, welcher Zuschuss für Ihr Gebäude in Wolfsburg möglich ist – unverbindlich und ohne Verpflichtung.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.