Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der VL Innovativbau GmbH, Kirchhorster Straße 1, 31688 Nienstädt (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) über die Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Fassaden, Dächern und damit verbundenen Bauleistungen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingungen: 30% Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 60% bei Lieferung, 10% nach Abnahme. Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
4. Ausführungsfristen
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, Streik oder behördlichen Maßnahmen verlängern sich die Fristen entsprechend.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig erbrachte Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.
7. Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8. Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: April 2025.