
BAFA-Förderung für neue Fenster in Langenhagen – bis zu 20 %
Vom Geschosswohnungsbau bis zum Sanierungsgebiet Wiesenau: Wir sichern Ihnen die BAFA-Förderung für den Fenstertausch – vorbehaltlich Förderzusage.
BAFA-Förderung für Fenster in Langenhagen – die wichtigsten Zahlen
- bis 20 %
- Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
- 60.000 €
- max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
- 12.000 €
- möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
- Uw ≤ 0,95
- geforderter U-Wert der neuen Fenster
In 5 Schritten zur Fensterförderung
- 1
Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden
Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.
- 2
Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen
Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.
- 3
Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)
Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.
- 4
Fachgerechte RAL-Montage
Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.
- 5
Nachweise einreichen & Auszahlung
Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.
Warum sich der Fenstertausch in Langenhagen jetzt rechnet
In der Flughafenstadt Langenhagen treffen viele Wohngebäude der 60er- und 70er-Jahre auf moderne Neubaugebiete wie Kaltenweide. Besonders im offiziellen Sanierungsgebiet Wiesenau ist der Modernisierungsbedarf hoch – alte Fenster mit schlechtem Uw-Wert sind hier ein typischer Schwachpunkt und zugleich ein idealer Förderanlass. Über die BAFA BEG EM wird der Austausch gegen Fenster mit Uw ≤ 0,95 mit 15 % bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 20 %. Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten und achten darauf, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe vorliegt. Die Montage erfolgt fachgerecht nach RAL, damit der bessere Schall- und Wärmeschutz gerade in Flughafennähe voll wirkt. Die Höhe des Zuschusses bleibt vorbehaltlich der Förderzusage.
Zur Fenster-Seite für LangenhagenWann wird gefördert?
- Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
- Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
- Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
- Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb
Häufige Fragen zur Förderung
Auch in Wiesenau läuft die Fensterförderung über die bundesweite BAFA BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %, anrechenbar bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 € (max. 4.500 € bzw. mit iSFP bis 12.000 €). Wir prüfen kostenlos, ob für Ihr Objekt in Langenhagen zusätzlich kommunale oder städtebauliche Mittel in Betracht kommen – die Höhe ist vorbehaltlich der jeweiligen Förderzusage.
Nein. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, sonst entfällt der Anspruch. Wir halten in Langenhagen konsequent die richtige Reihenfolge ein: Beratung, Antrag durch den Energieeffizienz-Experten, dann Auftrag und Montage nach RAL.
Ja, wir koordinieren den bei der BEG-Förderung zwingenden Energieeffizienz-Experten und begleiten den iSFP, der die Quote auf bis zu 20 % anhebt – von der Förderprüfung über das Aufmaß bis zur RAL-Montage. Eine Rechts- oder Steuerberatung leisten wir dabei nicht; die Förderzusage erteilt die BAFA.
Fensterförderung in Langenhagen – planen wir gemeinsam
Ob Wohnhaus in Wiesenau oder Neubau in Kaltenweide: Wir prüfen kostenlos Ihre Förderfähigkeit, koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor Auftrag. Fachgerechte Montage nach RAL – vorbehaltlich Förderzusage.
Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.