BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Langenhagen – bis zu 20 %

Vom Geschosswohnungsbau bis zum Sanierungsgebiet Wiesenau: Wir sichern Ihnen die BAFA-Förderung für den Fenstertausch – vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Langenhagen – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Langenhagen

Warum sich der Fenstertausch in Langenhagen jetzt rechnet

In der Flughafenstadt Langenhagen treffen viele Wohngebäude der 60er- und 70er-Jahre auf moderne Neubaugebiete wie Kaltenweide. Besonders im offiziellen Sanierungsgebiet Wiesenau ist der Modernisierungsbedarf hoch – alte Fenster mit schlechtem Uw-Wert sind hier ein typischer Schwachpunkt und zugleich ein idealer Förderanlass. Über die BAFA BEG EM wird der Austausch gegen Fenster mit Uw ≤ 0,95 mit 15 % bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 20 %. Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten und achten darauf, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe vorliegt. Die Montage erfolgt fachgerecht nach RAL, damit der bessere Schall- und Wärmeschutz gerade in Flughafennähe voll wirkt. Die Höhe des Zuschusses bleibt vorbehaltlich der Förderzusage.

Zur Fenster-Seite für Langenhagen
Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Auch in Wiesenau läuft die Fensterförderung über die bundesweite BAFA BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %, anrechenbar bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 € (max. 4.500 € bzw. mit iSFP bis 12.000 €). Wir prüfen kostenlos, ob für Ihr Objekt in Langenhagen zusätzlich kommunale oder städtebauliche Mittel in Betracht kommen – die Höhe ist vorbehaltlich der jeweiligen Förderzusage.

Nein. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, sonst entfällt der Anspruch. Wir halten in Langenhagen konsequent die richtige Reihenfolge ein: Beratung, Antrag durch den Energieeffizienz-Experten, dann Auftrag und Montage nach RAL.

Ja, wir koordinieren den bei der BEG-Förderung zwingenden Energieeffizienz-Experten und begleiten den iSFP, der die Quote auf bis zu 20 % anhebt – von der Förderprüfung über das Aufmaß bis zur RAL-Montage. Eine Rechts- oder Steuerberatung leisten wir dabei nicht; die Förderzusage erteilt die BAFA.

Kostenlose Förderberatung

Fensterförderung in Langenhagen – planen wir gemeinsam

Ob Wohnhaus in Wiesenau oder Neubau in Kaltenweide: Wir prüfen kostenlos Ihre Förderfähigkeit, koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor Auftrag. Fachgerechte Montage nach RAL – vorbehaltlich Förderzusage.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.