BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Hildesheim – bis zu 20 %

Tauschen Sie alte Fenster gegen geförderte, energieeffiziente Modelle in Hildesheim und Umgebung. Wir koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor Auftrag – vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Hildesheim – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Hildesheim

Warum sich die Fensterförderung in Hildesheim besonders lohnt

Rund um Hildesheim prägt ein breiter Einfamilienhaus-Gürtel aus den 60er- bis 90er-Jahren das Bild – in Gemeinden wie Harsum und Giesen stehen unzählige Häuser, deren Fenster heute energetisch überholt sind. Hinzu kommt die Gründerzeit-Bausubstanz am Moritzberg mit ihren oft noch einfachverglasten Altbaufenstern. Gerade dieser Mix aus EFH-Bestand und Altbau macht die BAFA-Fensterförderung in Hildesheim besonders lohnend: Wo alte Fenster sitzen, ist das Einsparpotenzial – und damit der förderfähige Hebel – am größten. VL-Innovativbau begleitet Sie durch den kompletten Förderweg: Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, sichern das richtige Antrags-Timing (Antrag vor Auftrag) und setzen Ihre neuen Fenster mit Uw ≤ 0,95 fachgerecht nach RAL um. So holen Sie den maximalen Zuschuss heraus und gewinnen zugleich Wärmedämmung und Schallschutz – vorbehaltlich Förderzusage.

Zur Fenster-Seite für Hildesheim
Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Sie erhalten 15 % BAFA-Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 % auf die förderfähigen Kosten (bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €). Bedingung ist u. a. ein Uw ≤ 0,95 – alles vorbehaltlich Förderzusage.

Ja. Die BAFA-Förderung gilt bundesweit für förderfähige Wohngebäude – also auch für den EFH-Bestand der 60er- bis 90er-Jahre im Landkreis Hildesheim. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen (u. a. Uw ≤ 0,95, Antrag vor Auftrag, EEE) erfüllt sind.

Wir nehmen Ihnen den organisatorischen Förderweg ab: Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, achten auf das korrekte Antrags-Timing und stimmen die Maßnahme darauf ab. Eine eigene Rechts- oder Steuerberatung leisten wir dabei nicht; die Förderzusage trifft die BAFA.

Kostenlose Förderberatung

Förderberatung für Ihre Fenster in Hildesheim

Wir prüfen kostenlos, welcher Zuschuss für Ihr Haus in Hildesheim oder im Landkreis möglich ist – unverbindlich und ohne Druck.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.