BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Gifhorn – bis zu 20 %

Vom Einfamilienhaus der 70er bis zum Fachwerk in der Altstadt: Wir sichern die BAFA-Förderung für Ihren Fenstertausch – auch in Holz-Alu, vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Gifhorn – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Gifhorn

Fensterförderung in Gifhorn – für Familien und Altbau

Gifhorn vereint einen großen Einfamilienhaus-Bestand der 60er- bis 80er-Jahre, die historische Fachwerk-Altstadt und junge Neubaugebiete wie Gamsen. Durch die Nähe zu Volkswagen ziehen viele Familien hierher – und renovieren förderaffin ältere Häuser, in denen die alten Fenster oft der größte Energie-Schwachpunkt sind. Über die BAFA BEG EM gibt es 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %, sofern die neuen Fenster Uw ≤ 0,95 erreichen. Wichtig für Gifhorner Altbauten: Auch Holz- und Holz-Alu-Fenster sind förderfähig, solange dieser Uw-Wert eingehalten wird – passend zum Charakter von Fachwerk und Bestand. Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, achten auf den Antrag vor Auftrag und montieren nach RAL. Die konkrete Förderhöhe bleibt vorbehaltlich der Förderzusage.

Zur Fenster-Seite für Gifhorn
Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Die BAFA BEG EM fördert 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Für ein Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 € pro Jahr anrechenbar, mit iSFP bis 60.000 € – das ergibt max. 4.500 € bzw. mit iSFP bis zu 12.000 € Zuschuss. Die genaue Höhe ist vorbehaltlich der Förderzusage.

Ja. Entscheidend ist nicht das Material, sondern der Uw-Wert: Erreichen Holz- oder Holz-Alu-Fenster Uw ≤ 0,95, sind sie über die BAFA förderfähig – ideal für Fachwerk und Bestandsbauten in Gifhorn. Voraussetzung bleibt der Antrag vor der Auftragsvergabe.

Ja, wir koordinieren den bei der BEG-Förderung zwingenden Energieeffizienz-Experten, begleiten den iSFP für bis zu 20 % und stellen sicher, dass der Antrag vor dem Auftrag steht – von der Förderprüfung bis zur RAL-Montage. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist das nicht; die Zusage erteilt die BAFA.

Kostenlose Förderberatung

Fensterförderung in Gifhorn – wir begleiten Sie Schritt für Schritt

Ob Einfamilienhaus in Gamsen oder Fachwerk in der Altstadt: Wir prüfen kostenlos Ihre Förderfähigkeit – auch für Holz-Alu-Fenster – koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor Auftrag. Vorbehaltlich Förderzusage.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.