
BAFA-Förderung für neue Fenster in Garbsen – bis zu 20 %
Vom Geschosswohnungsbau Auf der Horst bis zum Fachwerk in den Dorfkernen: Wir holen das Maximale aus der BAFA-Förderung für Ihren Fenstertausch – vorbehaltlich Förderzusage.
BAFA-Förderung für Fenster in Garbsen – die wichtigsten Zahlen
- bis 20 %
- Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
- 60.000 €
- max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
- 12.000 €
- möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
- Uw ≤ 0,95
- geforderter U-Wert der neuen Fenster
In 5 Schritten zur Fensterförderung
- 1
Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden
Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.
- 2
Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen
Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.
- 3
Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)
Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.
- 4
Fachgerechte RAL-Montage
Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.
- 5
Nachweise einreichen & Auszahlung
Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.
Fensterförderung in Garbsen – wo sie sich besonders lohnt
Garbsen ist von zwei Welten geprägt: den großen Wohnsiedlungen der 60er- und 70er-Jahre in Auf der Horst und Berenbostel sowie den gewachsenen Fachwerk-Dorfkernen. Gerade der konzentrierte Geschosswohnungsbau dieser Jahrzehnte hat einen hohen Fenster-Sanierungsbedarf – einfache Verglasungen und undichte Rahmen kosten heute spürbar Heizenergie. Mit dem BAFA-Programm BEG EM fördert der Bund den Austausch gegen Fenster mit Uw ≤ 0,95 mit 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 20 %. Damit kein Fehler den Zuschuss gefährdet, koordinieren wir den nötigen Energieeffizienz-Experten und stellen sicher, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe steht. Unsere Nähe in der Region Hannover bedeutet kurze Wege: schnelles Aufmaß vor Ort und Montage nach RAL. Die konkrete Höhe bleibt selbstverständlich vorbehaltlich der Förderzusage.
Zur Fenster-Seite für GarbsenWann wird gefördert?
- Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
- Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
- Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
- Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb
Häufige Fragen zur Förderung
Über die BAFA BEG EM werden förderfähige Kosten mit 15 % bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 20 %. Anrechenbar sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP bis 60.000 €) – das ergibt max. 4.500 € bzw. mit iSFP bis zu 12.000 € Zuschuss; bei mehreren Einheiten in den Garbsener Wohnanlagen entsprechend mehr. Die genaue Höhe ist vorbehaltlich der Förderzusage.
Ja, das ist zwingend. Der BAFA-Antrag muss vor der Beauftragung der Fenster gestellt sein – wer vorher unterschreibt oder bestellt, verliert den Zuschuss. Wir planen den Ablauf in Garbsen genau in dieser Reihenfolge: erst Beratung und Antrag, dann Auftrag, dann Montage nach RAL.
Der Energieeffizienz-Experte ist bei der BEG-Förderung Pflicht – diesen koordinieren wir für Sie und begleiten den iSFP, der die Quote von 15 % auf bis zu 20 % hebt. Wir übernehmen die Abstimmung von Aufmaß über Förderweg bis Montage; eine Rechts- oder Steuerberatung ist das nicht. Die Förderzusage erteilt die BAFA.
Fensterförderung in Garbsen – wir nehmen Ihnen den Weg ab
Ob Wohnanlage in Auf der Horst oder Fachwerkhaus im Dorfkern: Wir prüfen kostenlos Ihre Förderfähigkeit, koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor Auftrag. Kurze Wege, schnelles Aufmaß – vorbehaltlich Förderzusage.
Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.