BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Celle – bis zu 20 %

Geförderte Fenster für Celle und das Allertal – auch Holz und Holz-Alu sind förderfähig bei Uw ≤ 0,95. Wir koordinieren den EEE und stellen den Antrag vor Auftrag – vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Celle – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Celle

Warum sich die Fensterförderung in Celle besonders lohnt

Celle vereint zwei sehr unterschiedliche Bestände: die denkmalgeschützte Fachwerk-Altstadt mit ihren oft historischen Fenstern und den ländlichen Einfamilienhaus-Gürtel im Allertal aus den 60er- bis 90er-Jahren. Beide bieten erhebliches Sanierungspotenzial – und beide lassen sich fördern. Wichtig für Celle: Auch Fenster aus Holz und Holz-Alu sind förderfähig, sofern der Uw ≤ 0,95 erreicht wird; gerade für denkmalnahe Optik im Stadtbild ist das ein entscheidender Punkt. VL-Innovativbau begleitet Sie durch den gesamten Förderweg: Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, achten auf das richtige Antrags-Timing (Antrag vor Auftrag) und montieren Ihre neuen Fenster fachgerecht nach RAL. So verbinden Sie passende Optik, maximalen Zuschuss und bessere Wärmedämmung – vorbehaltlich Förderzusage und etwaiger denkmalrechtlicher Vorgaben.

Zur Fenster-Seite für Celle
Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Ja. Die BAFA fördert Fenster materialunabhängig, solange der Uw ≤ 0,95 erreicht wird – also auch Holz- und Holz-Alu-Fenster, die im Stadtbild und an denkmalnahen Gebäuden in Celle oft gewünscht sind. Es gelten 15 % Zuschuss, mit iSFP bis zu 20 %, vorbehaltlich Förderzusage.

Für den EFH-Bestand der 60er- bis 90er-Jahre im Allertal gelten dieselben BAFA-Regeln: Uw ≤ 0,95, Antrag vor Auftrag und Einbindung des Energieeffizienz-Experten. Wir koordinieren das für Sie und montieren fachgerecht nach RAL.

Bei Denkmalen können zusätzliche denkmalrechtliche Vorgaben gelten; die Klärung erfolgt mit der zuständigen Behörde. Für die BAFA-Förderung bleibt der Uw ≤ 0,95 maßgeblich. Wir beraten Sie zur technischen Lösung und koordinieren den Energieeffizienz-Experten, leisten aber keine Rechtsberatung.

Kostenlose Förderberatung

Förderberatung für Ihre Fenster in Celle

Wir klären kostenlos, welcher Zuschuss für Ihr Gebäude in Celle oder im Allertal möglich ist – ob Altstadt-Denkmal oder Haus im Grünen.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.