BAFA BEG 2026 · bis 20 % · Antrag vor Auftrag

BAFA-Förderung für neue Fenster in Braunschweig – bis zu 20 %

Neue, geförderte Fenster für Ihr Gebäude in Braunschweig – wir koordinieren den Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag vor der Auftragsvergabe. Vorbehaltlich Förderzusage.

Förderung 2026 in Zahlen

BAFA-Förderung für Fenster in Braunschweig – die wichtigsten Zahlen

bis 20 %
Zuschuss über BAFA BEG (15 % Basis + 5 % mit iSFP)
60.000 €
max. förderfähige Kosten pro Wohneinheit/Jahr mit iSFP (sonst 30.000 €)
12.000 €
möglicher Zuschuss pro Wohneinheit/Jahr (mit iSFP)
Uw ≤ 0,95
geforderter U-Wert der neuen Fenster
So geht's

In 5 Schritten zur Fensterförderung

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden

    Die BEG-Förderung setzt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten voraus. Wir koordinieren den passenden EEE für Ihr Vorhaben.

  2. 2

    Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen

    Der BAFA-Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen – sonst entfällt die Förderung. Gemeinsam mit dem EEE achten wir auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Förderfähige Fenster wählen (Uw ≤ 0,95)

    Nur Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) sind förderfähig. Wir beraten Sie zu passenden Modellen aus Kunststoff, Aluminium oder Holz-Alu.

  4. 4

    Fachgerechte RAL-Montage

    Auch die fachgerechte Montage zählt zu den förderfähigen Kosten. Wir bauen nach RAL ein – komplett aus einer Hand inklusive Entsorgung der Altfenster.

  5. 5

    Nachweise einreichen & Auszahlung

    Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein; die BAFA zahlt den Zuschuss aus. Alle nötigen Unterlagen zum Einbau liefern wir.

Förderung · Fenster · Braunschweig

Warum sich die Fensterförderung in Braunschweig besonders lohnt

Braunschweig ist von dichten Gründerzeit-Ringgebieten geprägt, deren Altbauten häufig noch alte, schlecht dämmende Fenster tragen. Im Umland kommen die Arbeiter- und Werkssiedlungen rund um Salzgitter und Peine hinzu – ebenfalls Bestände mit hohem Sanierungsbedarf. Ein zusätzlicher Anlass für viele Eigentümer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Bei einem Eigentümerwechsel können bestimmte Sanierungspflichten greifen, was den Fenstertausch ohnehin auf die Agenda setzt – und mit BAFA-Förderung deutlich günstiger macht. VL-Innovativbau übernimmt den organisatorischen Förderweg für Sie: Wir koordinieren den verpflichtenden Energieeffizienz-Experten, sichern das richtige Antrags-Timing (Antrag vor Auftrag) und montieren Ihre neuen Fenster mit Uw ≤ 0,95 fachgerecht nach RAL. So verbinden Sie Pflichterfüllung, maximalen Zuschuss und spürbar bessere Wärmedämmung – vorbehaltlich Förderzusage.

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Voraussetzungen

Wann wird gefördert?

  • Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her)
  • Neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Antrag vor Auftragsvergabe + eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE)
  • Fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb

Häufige Fragen zur Förderung

Die BAFA fördert mit 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €). Voraussetzung ist u. a. ein Uw ≤ 0,95 – alles vorbehaltlich Förderzusage.

Bei einem Eigentümerwechsel können nach dem Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- bzw. Sanierungspflichten gelten. Das ist oft der ideale Anlass für einen geförderten Fenstertausch. Eine rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Pflichten leisten wir nicht – wir zeigen Ihnen aber, wie sich Maßnahme und BAFA-Förderung verbinden lassen.

Ja, zwingend. Der BAFA-Antrag muss vor der Auftragsvergabe vorliegen, sonst entfällt die Förderung. Wir koordinieren in Braunschweig Antrag, Energieeffizienz-Experten und Auftrag so, dass die Reihenfolge stimmt.

Kostenlose Förderberatung

Förderberatung für Ihre Fenster in Braunschweig

Lassen Sie uns kostenlos klären, welcher Zuschuss für Ihr Gebäude in Braunschweig in Frage kommt – unverbindlich und transparent.

Alle Förderangaben (Stand 2026) sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der jeweils aktuellen BAFA/KfW-Richtlinien sowie der Förderzusage. VL-Innovativbau leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; die Förderfähigkeit prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.